Entgelte

 

 

Anlage zur Entgeltordnung der Musik- und Kunstschule Remscheid

Für die Angebote der Musik- und Kunstschule werden die nachfolgenden Entgelte erhoben.

Veranlagungszeitraum ist das Schuljahr gemäß § 5 Absatz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung einschließlich der Ferien.

1. Unterrichtsentgelte

 

Tarif 1 – Grundstufe* 1)

Mausmusik / Musikalische Früherziehung (45 Min./Woche) monatlich 22,00 €

Instrumentenkarussell (45 Min./Woche für 3 Monate)  pauschal 75,00 €

 

Tarif 2 – Instrumental / Gesangsunterricht

Einzelunterricht

30 Minuten  monatlich 55,00 €

45 Minuten  monatlich 84,00 € 

60 Minuten monatlich 110,00 €

 

Partnerunterricht (2er Gruppe)

30 Minuten monatlich 36,00 € 

45 Minuten monatlich 54,00 €

 

Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmenden

45 Minuten monatlich 36,00 €

60 Minuten  monatlich 45,00 €

Das Entgelt im Fach Klavier liegt monatlich um 3,50 € höher.

  

Erwachsene Teilnehmende ab 27 Jahren zahlen einen Zuschlag von 10 Prozent des monatlichen Entgelts.

 

 

Tarif 3 – Kunst / Theater / Multimedia *1)

Kunstschulorientierungskurs, Kunstschul-/Multimediakurs (90 Min.)  mtl. 27,00 €

Ensemble – Theater (45 bis 90 Min.)

Kinder/ Jugendliche mtl. 8,00 €  |  Erwachsene  mtl. 10,00 €

Ensemble – Theater (120 bis 180 Min.)  

Kinder/ Jugendliche  mtl. 16,00 €  |  Erwachsene mtl. 20,00 €

*1) Mindestteilnehmendenzahl pro Kurs: 5 TN.

 

 

Tarif 4 – Schulkooperationen

Musik-, Chor-, Tanz- und Kunst-/Multimediaklasse*1)

45 Minuten  mtl. 20,00 € pro Schüler/Schülerin

90 Minuten mtl. 30,00 € pro Schüler/Schülerin

 

 

Tarif 5 – Ensembles / Ergänzungsfächer

45 bis 90 Minuten 

Kinder/ Jugendliche mtl. 8,00 €  |  Erwachsene mtl. 10,00 €

120 bis 180 Minuten 

Kinder/ Jugendliche mtl. 16,00 €  |  Erwachsene mtl. 20,00 €

 

Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptfachbelegung an der Musik- und Kunstschule ist die Mitwirkung in Ensembles / Ergänzungsfächern entgeltfrei. Werden diese ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht belegt, sind sie kostenpflichtig.

 

 

Tarif 6 – Musiktherapie

Musiktherapie (30 Minuten)  mtl. 59,00 € 

Tanztherapie (60 Minuten) *1) mtl. 29,00 €

 

 

Tarif 7 – Tanz*1)

Kinder- / Jugendangebot:

a) Kreativer Kinder- / Jugendtanz, Folklore, Modern Dance (60 / 90 Minuten) mtl. 27,00 € / 44,00 €

 

Erwachsenenangebot 

a) Folklore, Ausdruckstanz / Körperarbeit (60 / 90 Minuten) mtl. 29,00 € / 46,00 €

 

 

Tarif 8 – Gutscheine für erwachsene Teilnehmende

10er Karte 30 Minuten Instrumental-/Gesangsunterricht einmalig 200,00 € 

10er Karte 45 Minuten Instrumental-/Gesangsunterricht einmalig 300,00 €

Eine 10er Karte gilt für 6 Monate, kann ausschließlich von Erwachsenen und im Höchstfall zweimal erworben werden. Sie ist personalisiert und nicht übertragbar.

Werden innerhalb des genannten Zeitraums weniger als 10 Unterrichtsstunden vereinbart, verfallen die restlichen Stunden ohne eine Erstattung, es sei denn die Gründe hierfür liegen ausschließlich auf Seiten der Musik- und Kunstschule (z.B. durch langfristige Erkrankung der Lehrkraft). Unterrichtsstunden, die weniger als 24 Stunden vorher vom Schüler abgesagt werden, verfallen ebenfalls.

 

 

Sonderkurse / Workshops

Bei Sonderkursen und Workshops wird das Entgelt entsprechend des jeweiligen Aufwands kalkuliert.

 

 

2. Entgelte für die Vermietung von Instrumenten:

1. Jahr: monatlich 15,00€

2. Jahr: monatlich 20,00 €

3. Jahr: monatlich 25,00 €

 

 

3. Entgelte für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen an Dritte

Fachraum - 1 Stunde 30,00 € - Tagespreis 180,00 

Foyer inkl. Küche - 1 Stunde 75,00 € - Tagespreis € 450,00 €

 

 

Entgeltermäßigung

Auf Antrag, der nur in Schriftform und gegen Vorlage entsprechender Nachweise in der Verwaltung der Musik- und Kunstschule gestellt werden kann, werden die nachfolgenden Ermäßigungen gewährt:

1 Familienermäßigung

Die Entgelte werden ermäßigt, wenn 2 oder mehr Mitglieder einer Familie Schüler bzw. Schülerinnen der Musik-und Kunstschule sind. Es gelten folgende Ermäßigungssätze:

Familienälteste/r Hauptfach-Teilnehmende/r: Vollzahler/in Jede/r weitere/r Hauptfach-Teilnehmende: 20 % Ermäßigung

Als Kinder gelten neben den Abkömmlingen auch Stiefkinder und an Kindes statt angenommene Kinder, außerdem diejenigen Kinder, die, ohne an Kindes statt angenommen zu sein, unentgeltlich wie eigene erzogen und unterhalten werden.

2 Ermäßigung bei Mehrfachbelegung

Bei zwei oder mehr Belegungen erhält der Teilnehmende auf das günstigere oder gleich teure Hauptfach eine Entgeltermäßigung von 10 %.

3 Sozialermäßigung

Für Personen, bei denen die Erhebung von Entgelten eine soziale Härte bedeuten würde, können die Entgelte ermäßigt werden.

Hierzu zählen Bedarfsgemeinschaften, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einkommensschwache Personen im Sinne SGB XII und Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Sie erhalten bei Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht 50% Ermäßigung auf das Entgelt.

Die Teilnahme an Ensembles ist für den obig genannten Personenkreis grundsätzlich entgeltfrei.

Im Falle der Anmietung von Instrumenten fallen dauerhaft die monatlichen Entgelte für das erste Jahr an (15,00 €).

Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Sollten mehrere Ermäßigungstatbestände auf einen Teilnehmenden zutreffen, findet automatisch diejenige Ermäßigung Anwendung, die für den Teilnehmenden am vorteilhaftesten ist.

 

 

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